Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Bestellungen. Anders lautende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Sie durch MIBAG AG ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Insoweit die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Regelung enthalten, gilt subsidiär das Schweizerische Obligationenrecht.

Preise
Die Preise verstehen sich freibleibend ohne Mehrwertsteuer, ausschliesslich Verpackung, Transport und Montage.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Skonto.

Versand
Der Versand sämtlicher Artikel erfolgt - abhängig von Gewicht, Sperrigkeit und Dringlichkeit - per Post, Bahn-Cargo, Camion oder Kurierdienst auf Gefahr des Empfängers. Zusatzkosten für Eilsendungen gehen zu Lasten des Empfängers.

Die Verpackung
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen.

Liefertermin
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung werden abgelehnt. Die Lieferfrist beginnt erst an dem Tage zu laufen, an welchem wir im Besitz aller notwendigen technischen und kommerziellen Angaben des Bestellers sind, betreffend der Auftragsabwicklung.

Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Haftung
Eine weitergehende Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder unsachgemässe Verwendung hervorgerufen werden, ist ausgeschlossen. Wir haften auch nicht, wenn der Besteller die Ware, sollte die Bestellung nach produkttechnischer Beratung durch uns erfolgen, in anderer Weise eingesetzt oder verwendet.

Beanstandungen
Beanstandungen werden nur in schriftlicher Form innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Beilage des Lieferscheins oder Angabe der Lieferschein-Referenz berücksichtigt. Im Falle der fristgerechten Anzeige werden berechtigte Mängel nach unserer Wahl in angemessener Frist nachgebessert oder die Ware auf unsere Kosten ersetzt. Der Minderwert kann durch uns auch vergütet werden, soweit der Mangel dies zulässt. Kommen wir diesen Nachforderungen in angemessenem Zeitraum nicht nach, so kann der Besteller nach Setzen einer Nachfrist vom Verträge zurücktreten.

Gerichtsstand
Es gilt das schweizerische Recht, Gerichtsstand ist für beide Parteien Horgen.

 

Samstagern, 01. April 2008